Herstellung barrierefreier Zugang Außengelände Nelly-Sachs-IGS
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 110.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
110.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 110.000 € auf 46,58 Jahre | 2.362 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 110.000 € zu 3,50 % | 3.850 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 6.212 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 0 € | 0 € | — |
| Ansatz 2026 | 80.000 € | 80.000 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 110.000 € | 110.000 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Nelly-Sachs-IGS ist eine Schwerpunktschule, die Inklusion lebt. Im Zuge einer Vor-Ort-Begehung wurden im Bereich der Außenanlage Einschränkungen festgestellt, wodurch beeinträchtigte Kinder nicht vollumfänglich am Schulalltag in Form von Sportunterricht sowie gemeinsamen Pausenzeiten teilnehmen können. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Errichtung von barrierefreien Zugängen aus dem kleinen Pausenhof heraus auf die Außenanlage in Form von der Installation einer Rampe mit entsprechender Neigung und rutschfester Oberflächen sowie die Schaffung von breiteren Gehwegen, die eine einfache Fortbewegung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleistet. Um die Anerkennung als Schwerpunktschule nicht zu gefährden, soll die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Die Maßnahme ist nicht förderfähig. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 110.000 EUR. Davon werden 80.000 EUR für die bauliche Umsetzung in 2026 erforderlich. Die Planungsleistungen werden in 2025 noch erbracht. Hierfür werden außerplanmäßige Mittel bereitgestellt.
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 800/25/00005. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.