Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 800/24/00005 · Haushaltsplan 2026

Sanierung Trauerhalle Pfeddersheim

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.125.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

1.125.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung1.125.000 € auf 46,58 Jahre24.152 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil1.125.000 € zu 3,50 %39.375 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme63.527 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt23.135 €23.135 €
Ansatz 202675.000 €75.000 €
Planung 2027500.000 €500.000 €
Planung 2028100.000 €100.000 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt1.125.000 €1.125.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Trauerhalle Pfeddersheim sollte in 2024 aufgrund diverser baulicher Mängel saniert werden: Der Dachstuhl ist lt. Statiker nicht mehr tragfähig. Die Trauerhalle war diesbezüglich bereits phasenweise geschlossen. Ursächlich ist ein Insektenbefall mit Holzbock, wodurch ein Querschnittsverlust an mehreren Dachbalken stattgefunden hat; an einigen Balken ist der Querschnitt sogar bis zu über 30% geringer geworden. Im Zuge des Austauschs der Dachkonstruktion werden Sanierungsarbeiten an der Fassade notwendig, Bodenabsenkungen müssen behoben werden. Des Weiteren müssen die veralteten Fenster, der Fußbodenbelag, sowie die Elektrotechnik auf den neuesten Stand gebracht werden. Begleitmaßnahmen: Ringanker, Verputzer- / Malerarbeiten, abgehängte Decke. Der neue Ringanker muss eingebaut werden. Dieser gehört zu den technischen Anforderungen. Ohne Ringanker wird die Statik von einem Prüfingenieur nicht genehmigt. Auf Grund vorangeschrittener Planung und Schadensbegutachtung sind weitere Mängel aufgetaucht, die die Sanierung aufwendiger gestaltet als vorgesehen. Auf Grund der Mängel wird nun ein Neubau favorisiert, welcher mit der zukünftigen Friedhofsleitung abgestimmt werden soll. Die Maßnahme wird weiterhin nicht als förderfähig betrachtet. In 2025 stehen übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung.

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 800/24/00005. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.