Neubau 4-gruppige Kita Prinz-Carl-Anlage
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 9.683.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 850.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 8.833.000 € selbst.
9.683.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 9.683.000 € auf 46,58 Jahre | 207.879 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 850.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 18.248 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 8.833.000 € zu 3,50 % | 309.155 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 498.786 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 6.068.303 € | 5.718.303 € | 350.000 € |
| Ansatz 2026 | 2.350.000 € | 1.935.000 € | 415.000 € |
| Planung 2027 | 650.000 € | 565.000 € | 85.000 € |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 9.683.000 € | 8.833.000 € | 850.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2023 | 10.000.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 9.800.000 € |
| Haushaltsplan 2026 | 9.683.000 € |
Das sind −3,2 % gegenüber dem Plan 2023.
Was der Plan zur Begründung sagt
Kinder ab 1 Jahr haben einen subjektiven Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege bis zum Schuleintritt (§24 SGB VIII). Unter 1 Jahr gilt der Rechtsanspruch nur unter bestimmten Kriterien (u.a. Erwerbstätigkeit der Eltern). In Rheinland-Pfalz gilt darüber hinaus ein beitragsfreier Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023 weist eine Versorgungsquote in Kindertagesstätten für Ü2 (Kinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt) von 84% und für U2 (Kinder unter 2 Jahren) von 7% aus. Unter der Annahme, dass ca. 3% der 0jährigen, ca. 20-50% der 1jährigen, ca. 90% der 2jährigen und ca. 100% der 3 bis 6jährigen ihren Rechtsanspruch auch in Anspruch nehmen (Inanspruchnahmequote Kita), sollte mindestens eine Versorgungsquote von ca. 98% für Ü2 Kinder und 12-27 % für U2 Kinder vorgehalten werden. Um diese Versorgungsquote zu erreichen fehlen aktuell ca. 600 bis 840 Plätze. In Holzbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad (klimaneutral) und gewerkebezogenen Einzelvergaben bzw. in Modulbauweise wird eine 4-gruppige Kindertagesstätte in der Prinz-Carl-Anlage gebaut. Mit Bescheid vom 19.12.2023 wurde eine Landesförderung in Höhe von 850.000 EUR bewilligt. In 2025 wurden bereits 350.000 EUR abgerufen. In 2025 stehen neben dem Ansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. mit Verpflichtungsermächtigungen 1.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der 4-gruppigen Kita Prinz-Carl-Anlage
sicher 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in der Prinz-Carl-Anlage
sicher 12.07.2023 · 44. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem - Neubau einer Kindertagestätte in der Prinz-Carl-Anlage
möglich 03.02.2022 · gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Neubau einer Kindertagestätte in der Prinz-Carl-Anlage
möglich 08.02.2022 · Sitzung des Innenstadtausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Neubau einer Kindertagestätte in der Prinz-Carl-Anlage
möglich 15.02.2022 · 28. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem - Neubau einer 7-gruppigen Modulbau-Kita in der CArl-Villinger-Straße
möglich 19.05.2022 · gemeinsamen Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 800/23/00004. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.