Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 800/23/00004 · Haushaltsplan 2026

Neubau 4-gruppige Kita Prinz-Carl-Anlage

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 9.683.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 850.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 8.833.000 € selbst.

9.683.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung9.683.000 € auf 46,58 Jahre207.879 €
Auflösung des Sonderpostens850.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 18.248 €
Zinsen auf den Eigenanteil8.833.000 € zu 3,50 %309.155 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme498.786 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt6.068.303 €5.718.303 €350.000 €
Ansatz 20262.350.000 €1.935.000 €415.000 €
Planung 2027650.000 €565.000 €85.000 €
Planung 20280 €0 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt9.683.000 €8.833.000 €850.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 202310.000.000 €
Haushaltsplan 20259.800.000 €
Haushaltsplan 20269.683.000 €

Das sind −3,2 % gegenüber dem Plan 2023.

Was der Plan zur Begründung sagt

Kinder ab 1 Jahr haben einen subjektiven Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege bis zum Schuleintritt (§24 SGB VIII). Unter 1 Jahr gilt der Rechtsanspruch nur unter bestimmten Kriterien (u.a. Erwerbstätigkeit der Eltern). In Rheinland-Pfalz gilt darüber hinaus ein beitragsfreier Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023 weist eine Versorgungsquote in Kindertagesstätten für Ü2 (Kinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt) von 84% und für U2 (Kinder unter 2 Jahren) von 7% aus. Unter der Annahme, dass ca. 3% der 0jährigen, ca. 20-50% der 1jährigen, ca. 90% der 2jährigen und ca. 100% der 3 bis 6jährigen ihren Rechtsanspruch auch in Anspruch nehmen (Inanspruchnahmequote Kita), sollte mindestens eine Versorgungsquote von ca. 98% für Ü2 Kinder und 12-27 % für U2 Kinder vorgehalten werden. Um diese Versorgungsquote zu erreichen fehlen aktuell ca. 600 bis 840 Plätze. In Holzbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad (klimaneutral) und gewerkebezogenen Einzelvergaben bzw. in Modulbauweise wird eine 4-gruppige Kindertagesstätte in der Prinz-Carl-Anlage gebaut. Mit Bescheid vom 19.12.2023 wurde eine Landesförderung in Höhe von 850.000 EUR bewilligt. In 2025 wurden bereits 350.000 EUR abgerufen. In 2025 stehen neben dem Ansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. mit Verpflichtungsermächtigungen 1.

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 800/23/00004. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.