Bau von Eigenstromerzeugungsanlagen
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 150.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
150.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 150.000 € auf 46,58 Jahre | 3.220 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 150.000 € zu 3,50 % | 5.250 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 8.470 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2024 bereitgestellt | 122.353 € | 122.353 € | — |
| Ansatz 2025 | 50.000 € | 50.000 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 150.000 € | 150.000 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2023 | 100.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 150.000 € |
Das sind +50,0 % gegenüber dem Plan 2023.
Was der Plan zur Begründung sagt
Errichtung von Eigenstromerzeugungsanlagen zur wirtschaftlichen Stromversorgung städtischer Liegenschaften. Durch Reduktion einhergehender Treibhausgasemissionen tragen die Maßnahmen zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele bei. Für das Haushaltsjahr 2024 war die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Sporthallen der Westendgrundschule und der Paternusschule vorgesehen. Die Maßnahme wird vorraussichtlich in 2024 und 2025 umgesetzt, eine Abstimmung zur Umsetzung im Förderprogramm KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) steht aus. Die Mittel in 2024 werden nicht in voller Höhe in Anspruch genommen.
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 800/23/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.