Sanierungsmaßnahmen in der IGS
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 710.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
710.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement (bis 2021 Gebäudebewirtschaftungsbetrieb)
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 710.000 € auf 46,58 Jahre | 15.243 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 710.000 € zu 3,50 % | 24.850 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 40.093 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2022 bereitgestellt | 0 € | 0 € | — |
| Ansatz 2023 | 710.000 € | 710.000 € | — |
| Planung 2024 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 710.000 € | 710.000 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan zur Begründung sagt
Ein Teil des Schulhofes (Zugangsbereich, Stützmauern, Einfriedungen, Risse in Bodenbelägen) sowie Flächen um die Sporthalle sind nach Abschluss der Baumaßnahme "IGS" in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Hierfür sind im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 550.000 EUR vorgesehen. Zudem sind 160.000 EUR für eine Aufzugsanlage mit vier Haltepunkten im Treppenhaus Südost eingeplant. Hierdurch wird eine behindertengerechte Erschließung des Untergeschosses, der Außenfläche sowie des 1. Obergeschosses der Grundschule gewährleistet.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Richtlinien für die Stadt Worms für die Gewährung von Zuschüssen zu Neu- und Umbauten sowie bei Sanierungsmaßnahmen größeren Umfangs von Kindertagesstätten freier Träger
möglich 30.05.2006 · öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Nibelungenschule - Sanierungsmaßnahmen - Zeitraum 2011 bis 2016, Vorbeugender Brandschutz / Heizung / Substanzerhaltung / Barrierefreiheit / Raumprogramm Realschule Plus
möglich 30.06.2010 · 11. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Sanierungsmaßnahmen an der Ringanlage Lutherring
möglich 29.06.2016 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Aufnahme der Erweiterung der katholischen Kindertagesstätte St. Hildegard, Worms-Abenheim, in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Worms und Gewährung eines Zuschu
möglich 27.09.2016 · öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Aufnahme der Erweiterung der katholischen Kindertagesstätte St. Hildegard, Worms-Abenheim, in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Worms und Gewährung eines Zuschu
möglich 04.10.2016 · gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Bauausschusses, des Soz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Aufnahme der Erweiterung der katholischen Kindertagesstätte St. Hildegard, Worms-Abenheim, in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Worms und Gewährung eines Zuschu
möglich 02.11.2016 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde um 17.00 Uhr · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 800/22/00008. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.