Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 690/21/00002 · Haushaltsplan 2023

Sanierung Neusatzschule

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 200.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

200.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement (bis 2021 Gebäudebewirtschaftungsbetrieb)

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung200.000 € auf 46,58 Jahre4.294 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil200.000 € zu 3,50 %7.000 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme11.294 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2022 bereitgestellt222.621 €222.621 €
Ansatz 202350.000 €50.000 €
Planung 20240 €0 €
Planung 20250 €0 €
Planung 20260 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt200.000 €200.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20221.261.700 €
Haushaltsplan 2023200.000 €

Das sind −84,1 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Im gesamten Schulgebäude müssen die einzelnen Abschnitte nach den Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz saniert werden. Die gesetzlichen Vorgaben werden nicht erfüllt. Somit ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Schulen gehören zu den Gebäuden, an die zur Abwehr von Gefahren im Einzelfall Anforderungen nach § 50 der LBauO RLP gestellt werden können. Die Prüfung der Notwendigkeit solcher Anforderungen ist unter anderem erforderlich, weil gegenüber Schülerinnen und Schülern (insbesondere Grund- und FörderschülerInnen) eine besondere Fürsorge- und Aufsichtspflicht besteht und daher vor allem für den Brand- und Evakuierungsfall nutzungsspezifische Vorkehrungen zu treffen sind. Die Klassenräume sowie weitere Aufenthalts- und Lagerräume in der Neusatzschule schließen größtenteils ohne brandschutztechnischen Abschluss an die vorhandenen Treppenräumen an. Die vorhandenen Treppenhäuser entsprechen nicht den bauaufsichtlichen Anforderungen an notwendige Treppenräume. Aufgrund der Stellungnahme des Brandschutzbeauftragten vom 18.09.2009 wurde ein Brandschutzkonzept erstellt. Der Haushaltsansatz 2022 wird nicht vollständig ausgeschöpft. Bei den eingeplanten Haushaltsmitteln 2023 handelt es sich um Planungskosten. mit Verpflichtungsermächtigungen 50.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 690/21/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.