Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 690/21/00001 · Haushaltsplan 2026

Neubau Kindertagesstätte Rheindürkheim

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 11.166.700 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 459.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 10.707.700 € selbst.

11.166.700 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstück- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung11.166.700 € auf 46,58 Jahre239.732 €
Auflösung des Sonderpostens459.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 9.854 €
Zinsen auf den Eigenanteil10.707.700 € zu 3,50 %374.770 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme604.647 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt9.766.325 €9.307.325 €459.000 €
Ansatz 2026300.000 €300.000 €
Planung 2027200.000 €154.100 €45.900 €
Planung 20280 €0 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt11.166.700 €10.707.700 €459.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20228.400.000 €
Haushaltsplan 202310.000.000 €
Haushaltsplan 202511.500.000 €
Haushaltsplan 202611.166.700 €

Das sind +32,9 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Kinder ab 1 Jahr haben einen subjektiven Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege bis zum Schuleintritt (§24 SGB VIII). Unter 1 Jahr gilt der Rechtsanspruch nur unter bestimmten Kriterien (u.a. Erwerbstätigkeit der Eltern). In Rheinland-Pfalz gilt darüber hinaus ein beitragsfreier Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023 weist eine Versorgungsquote in Kindertagesstätten für Ü2 (Kinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt) von 84% und für U2 (Kinder unter 2 Jahren) von 7% aus. Unter der Annahme, dass ca. 3% der 0jährigen, ca. 20-50% der 1jährigen, ca. 90% der 2jährigen und ca. 100% der 3 bis 6jährigen ihren Rechtsanspruch auch in Anspruch nehmen (Inanspruchnahmequote Kita), sollte mindestens eine Versorgungsquote von ca. 98% für Ü2 Kinder und 12-27% für U2 Kinder vorgehalten werden. Um diese Versorgungsquote zu erreichen fehlen aktuell ca. 600 bis 840 Plätze. Die 7-gruppige Kita wird durch einen Generalunternehmer errichtet. Für die insgesamt sieben Gruppen bei der Kita Rheindürkheim wurden Fördermittel in Höhe von 459.000 EUR bewilligt. 90% der Förderung wurde bereits 2024 ausbezahlt. Der Restbetrag kann erst nach übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. mit Verpflichtungsermächtigungen 450.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 690/21/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.