Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 690/15/00001 · Haushaltsplan 2026

Sanierung Schloss Herrnsheim (Gebäude und Park)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 10.461.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 5.660.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 4.801.000 € selbst.

10.461.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung10.461.000 € auf 46,58 Jahre224.581 €
Auflösung des Sonderpostens5.660.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 121.511 €
Zinsen auf den Eigenanteil4.801.000 € zu 3,50 %168.035 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme271.105 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt3.024.273 €2.710.155 €314.118 €
Ansatz 20261.935.000 €1.135.000 €800.000 €
Planung 20274.000.000 €3.000.000 €1.000.000 €
Planung 20281.350.000 €350.000 €1.000.000 €
Planung 20290 €1.000.000 €
weitere Folgejahre0 €1.546.000 €
Gesamt10.461.000 €4.801.000 €5.660.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20228.109.600 €
Haushaltsplan 20236.900.000 €
Haushaltsplan 20259.132.600 €
Haushaltsplan 202610.461.000 €

Das sind +29,0 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Mit der Bewilligung der förderfähigen Maßnahme sollen, in Zusammenarbeit mit Architekturbüros, die verschiedenen Maßnahmen (Ausschreibungen, Planungsleistungen) zur Sanierung des Gebäudes begonnen werden. Die Verpflichtungsermächtigung aus 2025 wird für restauratorische Planungsleistungen und Architektur benötigt. Die Maßnahme beginnt vorraussichtlich in 2026. Im zeitlichen Ablauf muss die Sanierung des Daches vor der Sanierung des Hauptgebäudes beendet sein. Die Sanierung des Gebäudes wurde auf mehrere Bauabschnitte aufgeteilt. Arbeiten im EG, 1. OG und KG sollen in 2025 parallel zur Dachsanierung begonnen werden, die Arbeiten im 2. OG und DG beginnen nach dem Ende der Dachstuhlsanierung. Es werden auch Arbeiten an der Fassade in 2025 durchgeführt. 1. Bauabschnitt (KG, Ausstellung EG und Haustechnik): bauliche Umsetzung in 2026 und 2027. 2. Bauabschnitt (Dachsanierung): in 2025 nur Planungsleistungen; in 2026 ebenfalls, vermutlich 2027 Bauphase. Gesamtkosten der Dachsanierung von rund 1,6 Mio. EUR. Mit Bescheid vom 28.09.2022 wurden Zuwendungen in Höhe von 5.659.721,80 EUR (4.659.721,80 EUR Bund + 1.000.000,- EUR Land) bewilligt. Neben dem Ansatz 2025 stehen übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Allerdings wird der Haushaltsansatz 2025 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. mit Verpflichtungsermächtigungen 2.850.000 1.500.000 0 0 0 0 in Vorjahren bereit

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 690/15/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.