Renaturierung Lachgraben
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.112.200 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 1.000.900 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 111.300 € selbst.
1.112.200 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Unterhaltung von öffentlichen Gewässern · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen (bis 2022 Bereich 6 - Planen und Bauen)
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 1.112.200 € auf 46,58 Jahre | 23.877 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 1.000.900 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 21.488 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 111.300 € zu 3,50 % | 3.896 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 6.285 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2022 bereitgestellt | 879.029 € | 737.629 € | 141.400 € |
| Ansatz 2023 | 900.000 € | 90.000 € | 810.000 € |
| Planung 2024 | 100.000 € | 10.000 € | 90.000 € |
| Planung 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 1.112.200 € | 111.300 € | 1.000.900 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 1.124.100 € |
| Haushaltsplan 2023 | 1.112.200 € |
Das sind −1,1 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen alle Gewässer in einen "guten ökologischen Zustand" gebracht werden (gesetzliche Verpflichtung !). Für das Gewässer Lachgraben bedeutet dies eine Aufweitung des Gewässerprofils und Abdichtungsmaßnahmen zu parallel verlaufenden Abwasserkanälen des Entsorgungs- und Baubetriebes Worms, damit die Strukturgüte des Fließgewässers entscheidend verbessert wird. Der notwendige Flächenerwerb und das erforderliche Flurbereinigungsverfahren sind abgeschlossen. Der wasserrechtliche Genehmigungsantrag wurde im Juli 2021 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion in Mainz gestellt. Eine Genehmigung als Grundlage für einen Förderantrag zur Aktion Blau lag im Mai 2022 noch nicht vor, sodass die Baumaßnahme nun 2023/2024 umgesetzt werden soll. Die 2022er Mittel werden nicht in voller Höhe verausgabt. Die Zuwendungen gehen daher folglich ebenfalls nicht wie geplant ein. Für die Maßnahmen sind Fördermittel i.H.v. 90% zu erwarten (Aktion Blau). VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt (gesetzliche Vorgabe). mit Verpflichtungsermächtigungen 200.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Renaturierung des Lachgrabens; Vorstellung der Machbarkeitsstudie
sicher 05.02.2019 · öffentliche Sitzung des Umwelt- und Agrarausschuss · Sitzung im Ratsinformationssystem - Renaturierung des Lachgrabens; Genehmigungsplanung - Vorstellung und Beschluss
sicher 19.05.2022 · gemeinsamen Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Renaturierung des Lachgrabens; Genehmigungsplanung - Vorstellung und Beschluss
sicher 20.09.2022 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/17/00004. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.