Kleingartenanlage Mondscheinweg
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 580.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
580.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kleingärten · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen (bis 2022 Bereich 6 - Planen und Bauen)
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 580.000 € auf 46,58 Jahre | 12.452 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 580.000 € zu 3,50 % | 20.300 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 32.752 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2022 bereitgestellt | 100.000 € | 100.000 € | — |
| Ansatz 2023 | 380.000 € | 380.000 € | — |
| Planung 2024 | 100.000 € | 100.000 € | — |
| Planung 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 580.000 € | 580.000 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 520.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 580.000 € |
Das sind +11,5 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
In Abstimmung mit dem Bereich 7 - Stadtentwicklung soll im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen am Mondscheinweg eine neue Anlage bzw. eine Anlagenerweiterung entstehen (Flächennutzungsplan). Die Erweiterung wird erforderlich, damit Ersatzgelände (gemäß Bundeskleingartengesetz) für wegfallende Gärten (Ochsenplatz / Klosterstraße) bereitgestellt werden kann. Umsetzung wie folgt: 2022: Planungskosten gem. HOAI + zuzüglich Nebenkosten (z.B. artenschutzrechtliche Prüfung / Bodengutachten / Kampfmitteluntersuchung) 2023/2024: 1. Bauabschnitt (BA) / ca. 33 Parzellen à 13.000 EUR = 429.000 EUR + Nebenkosten (Planung / Auschreibung / Vergabe / Bauleitung / Abrechnung ca. 12 %) = 480.000 EUR Hinweis: Das Gelände für den 1. BA konnte bereits erworben werden. Für die Kleingartenanlage ist ein Bebauungsplan aufzustellen. VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt(Ersatzgärten = gesetzliche Vorgabe). mit Verpflichtungsermächtigungen 50.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Bebauungsplan-Entwurf W 144, 'Kleingartenanlage Mondscheinweg' in Worms, Flur 13; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sicher 26.01.2023 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Bebauungsplan-Entwurf W 144, 'Kleingartenanlage Mondscheinweg' in Worms, Flur 13; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sicher 22.02.2023 · 38. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/17/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.