Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 607/17/00003 · Haushaltsplan 2023

Kleingartenanlage Mondscheinweg

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 580.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

580.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kleingärten · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen (bis 2022 Bereich 6 - Planen und Bauen)

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung580.000 € auf 46,58 Jahre12.452 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil580.000 € zu 3,50 %20.300 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme32.752 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2022 bereitgestellt100.000 €100.000 €
Ansatz 2023380.000 €380.000 €
Planung 2024100.000 €100.000 €
Planung 20250 €0 €
Planung 20260 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt580.000 €580.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 2022520.000 €
Haushaltsplan 2023580.000 €

Das sind +11,5 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

In Abstimmung mit dem Bereich 7 - Stadtentwicklung soll im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen am Mondscheinweg eine neue Anlage bzw. eine Anlagenerweiterung entstehen (Flächennutzungsplan). Die Erweiterung wird erforderlich, damit Ersatzgelände (gemäß Bundeskleingartengesetz) für wegfallende Gärten (Ochsenplatz / Klosterstraße) bereitgestellt werden kann. Umsetzung wie folgt: 2022: Planungskosten gem. HOAI + zuzüglich Nebenkosten (z.B. artenschutzrechtliche Prüfung / Bodengutachten / Kampfmitteluntersuchung) 2023/2024: 1. Bauabschnitt (BA) / ca. 33 Parzellen à 13.000 EUR = 429.000 EUR + Nebenkosten (Planung / Auschreibung / Vergabe / Bauleitung / Abrechnung ca. 12 %) = 480.000 EUR Hinweis: Das Gelände für den 1. BA konnte bereits erworben werden. Für die Kleingartenanlage ist ein Bebauungsplan aufzustellen. VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt(Ersatzgärten = gesetzliche Vorgabe). mit Verpflichtungsermächtigungen 50.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/17/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.