Kleingartenanlage Eden (2. BA Schäferstr.)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 313.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
313.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kleingärten · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 313.000 € auf 46,58 Jahre | 6.720 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 313.000 € zu 3,50 % | 10.955 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 17.675 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 0 € | 0 € | — |
| Ansatz 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 313.000 € | 313.000 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 313.000 € | 313.000 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 241.500 € |
| Haushaltsplan 2023 | 313.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 313.000 € |
| Haushaltsplan 2026 | 313.000 € |
Das sind +29,6 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
In Abstimmung mit dem Bereich 7 - Gesellschaft und Wirtschaft soll die bestehende Kleingartenanlage "Eden / Kolonie Schäferstr." durch einen 2. Bauabschnitt erweitert werden. Die Erweiterung wird erforderlich, damit Ersatzgelände (gemäß Bundeskleingartengesetz) für wegfallende Gärten (Ochsenplatz / Klosterstr. / neue Nutzung Esbellagelände) bereitgestellt werden kann. Rechtsgrundlage für die geplante Erweiterung der Kleingartenanlage ist der rechtskräftige Bebauungsplan NE 33. Kalkulation: Ca. 19 Parzellen à 13.000 EUR + Zufahrt 25.000 EUR + Nebenkosten (Planung ca. 15 %) 41.000 EUR = 313.000 EUR. Hinweis: Bei dem Ankauf der drei privaten Grundstücke besteht weiterhin keine Verkaufsbereitschaft. VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO ist erfüllt (Ersatzgärten = gesetzliche Vorgabe).
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/17/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.