Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 607/17/00002 · Haushaltsplan 2026

Kleingartenanlage Eden (2. BA Schäferstr.)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 313.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

313.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kleingärten · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung313.000 € auf 46,58 Jahre6.720 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil313.000 € zu 3,50 %10.955 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme17.675 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt0 €0 €
Ansatz 20260 €0 €
Planung 20270 €0 €
Planung 2028313.000 €313.000 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt313.000 €313.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 2022241.500 €
Haushaltsplan 2023313.000 €
Haushaltsplan 2025313.000 €
Haushaltsplan 2026313.000 €

Das sind +29,6 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

In Abstimmung mit dem Bereich 7 - Gesellschaft und Wirtschaft soll die bestehende Kleingartenanlage "Eden / Kolonie Schäferstr." durch einen 2. Bauabschnitt erweitert werden. Die Erweiterung wird erforderlich, damit Ersatzgelände (gemäß Bundeskleingartengesetz) für wegfallende Gärten (Ochsenplatz / Klosterstr. / neue Nutzung Esbellagelände) bereitgestellt werden kann. Rechtsgrundlage für die geplante Erweiterung der Kleingartenanlage ist der rechtskräftige Bebauungsplan NE 33. Kalkulation: Ca. 19 Parzellen à 13.000 EUR + Zufahrt 25.000 EUR + Nebenkosten (Planung ca. 15 %) 41.000 EUR = 313.000 EUR. Hinweis: Bei dem Ankauf der drei privaten Grundstücke besteht weiterhin keine Verkaufsbereitschaft. VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO ist erfüllt (Ersatzgärten = gesetzliche Vorgabe).

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/17/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.