Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 607/17/00001 · Haushaltsplan 2025

Ringanlage Adenauerring

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.020.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

1.020.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Öffentliche Grünflächen und Parkanlagen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung1.020.000 € auf 46,58 Jahre21.898 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil1.020.000 € zu 3,50 %35.700 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme57.598 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2024 bereitgestellt370.000 €370.000 €
Ansatz 2025550.000 €550.000 €
Planung 20260 €0 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt1.020.000 €1.020.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 2022300.000 €
Haushaltsplan 2023620.000 €
Haushaltsplan 20251.020.000 €

Das sind +240,0 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Ringanlage Adenauerring führt von der Von-Schoen-Straße bis zum Parmaplatz / Lutherplatz und ist von großer Bedeutung im Grünflächenkonzept der Innenstadt (Tourismus / Stadtführungen). Die Anlage ist im Bereich des unteren Weges (Stadtgraben) eingeschränkt barrierefrei nutzbar. Mit Fertigstellung dieses Bauabschnittes wird der touristische Rundgang vor der historischen Stadtmauer abgeschlossen (Wegekonzept gem. Beschluss Bauausschuss). Die Anlage ist im Bereich des unteren Weges (Stadtgraben) eingeschränkt barrierefrei nutzbar. Nach Fertigstellung der Bauabschnitte der Vorjahre (Lutherplatz / Lutherring / Willy-Brandt-Ring) sollen auch hier die Wege gemäß "Konzept Ringanlagen" mit Natursteinpflaster saniert werden. Dabei soll auch die Entwässerung erneuert und die künftige Bewässerung der Anlage durch eine Beregnungsanlage sichergestellt werden (künftige Einsparung von Pflegekosten). Die schadhafte Treppe zwischen den Verkehrshäuschen soll erneuert werden (Verkehrssicherungspflicht). Die Stützmauer entlang der südlichen Anlagengrenze ist an mehreren Stellen gebrochen und muss ebenfalls erneuert werden (Verkehrssicherungspflicht). In 2024 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Es wurde ein Antrag auf Zuwendungen aus dem Investitionsstock gestellt. Ob die Maßnahme gefördert wird und in welcher Höhe ist derzeit ungewiss. VV Z

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/17/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.