Ringanlage Adenauerring
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.020.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
1.020.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Öffentliche Grünflächen und Parkanlagen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 1.020.000 € auf 46,58 Jahre | 21.898 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 1.020.000 € zu 3,50 % | 35.700 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 57.598 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2024 bereitgestellt | 370.000 € | 370.000 € | — |
| Ansatz 2025 | 550.000 € | 550.000 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 1.020.000 € | 1.020.000 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 300.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 620.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 1.020.000 € |
Das sind +240,0 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Ringanlage Adenauerring führt von der Von-Schoen-Straße bis zum Parmaplatz / Lutherplatz und ist von großer Bedeutung im Grünflächenkonzept der Innenstadt (Tourismus / Stadtführungen). Die Anlage ist im Bereich des unteren Weges (Stadtgraben) eingeschränkt barrierefrei nutzbar. Mit Fertigstellung dieses Bauabschnittes wird der touristische Rundgang vor der historischen Stadtmauer abgeschlossen (Wegekonzept gem. Beschluss Bauausschuss). Die Anlage ist im Bereich des unteren Weges (Stadtgraben) eingeschränkt barrierefrei nutzbar. Nach Fertigstellung der Bauabschnitte der Vorjahre (Lutherplatz / Lutherring / Willy-Brandt-Ring) sollen auch hier die Wege gemäß "Konzept Ringanlagen" mit Natursteinpflaster saniert werden. Dabei soll auch die Entwässerung erneuert und die künftige Bewässerung der Anlage durch eine Beregnungsanlage sichergestellt werden (künftige Einsparung von Pflegekosten). Die schadhafte Treppe zwischen den Verkehrshäuschen soll erneuert werden (Verkehrssicherungspflicht). Die Stützmauer entlang der südlichen Anlagengrenze ist an mehreren Stellen gebrochen und muss ebenfalls erneuert werden (Verkehrssicherungspflicht). In 2024 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Es wurde ein Antrag auf Zuwendungen aus dem Investitionsstock gestellt. Ob die Maßnahme gefördert wird und in welcher Höhe ist derzeit ungewiss. VV Z
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
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sicher 18.05.2017 · öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Sanierung Ringanlagen 1. Gesamtkonzept Wegebeläge in den Bereichen `Adenauerring´ bis `Willy-Brandt-Ring´ 2. Bauabschnitt `Willy-Brandt-Ring´ / zwischen `Wergers Eck´ und
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sicher 21.09.2023 · Sitzung des Bauausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Sanierung Ringanlagen Bauabschnitt Adenauerring 118-er Anlage
sicher 25.01.2024 · Sitzung des Bauausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Lückenschluss Ringanlage Adenauerring Martinspforte
sicher 29.11.2024 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/17/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.