Umsetzung Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Pfrimm und Eisbach)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 2.178.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 1.584.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 594.000 € selbst.
2.178.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Unterhaltung von öffentlichen Gewässern · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 2.178.000 € auf 46,58 Jahre | 46.758 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 1.584.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 34.006 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 594.000 € zu 3,50 % | 20.790 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 33.542 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 969.036 € | 339.036 € | 630.000 € |
| Ansatz 2026 | 980.000 € | 386.000 € | 594.000 € |
| Planung 2027 | 0 € | 882.000 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 2.178.000 € | 594.000 € | 1.584.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 2.375.500 € |
| Haushaltsplan 2023 | 2.361.200 € |
| Haushaltsplan 2025 | 2.605.700 € |
| Haushaltsplan 2026 | 2.178.000 € |
Das sind −8,3 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind alle Gewässer in einen `guten ökologischen Zustand´ zu bringen (gesetzliche Verpflichtung !). Für die Gewässer Pfrimm und Eisbach bedeutet dies, dass die naturfernen Sohlpflasterungen entfernt werden müssen, zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte. Gemäß Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (SGD) sollen die im der Gewässer). Aufgrund bislang fehlender wasserrechtlicher Genehmigung kann die Zeitschiene auch nicht eingehalten werden. Weitere Umsetzung / Übersicht aktualisierte Zeitschiene: 1. Erhalt wasserrechtliche Genehmigung (SGD) / Ausschreibung der Maßnahme (bei frühzeitiger Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung) 2. Pfrimm 2. BA "Binger Straße bis Auftaktplatz" (einschl. Fischtreppe Von-Steuben-Straße) 3. Pfrimm 3. BA "Auftaktplatz bis B9" (einschließlich Fischtreppe Talstraße) Die Kosten für den Bau von zwei Fischtreppen betragen ca. 190.000 EUR. Für die Renaturierung und Entsiegelung werden ca. 790.000 EUR erforderlich. Die Kostenschätzung wurde um 10 % erhöht unter Beachtung der aktuellen Kostensteigerung. Für die Maßnahmen sind über die Aktion Blau 90 % Fördermittel zu erwarten. In 2025 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt (gesetzliche Vorgabe).
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Haushaltswirtschaft; überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Pfrimm 1. Bauabschnitt)
möglich 17.06.2020 · gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Kulturausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Gewässer Pfrimm)
möglich 18.11.2020 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/13/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.