Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 607/13/00003 · Haushaltsplan 2026

Umsetzung Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Pfrimm und Eisbach)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 2.178.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 1.584.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 594.000 € selbst.

2.178.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Unterhaltung von öffentlichen Gewässern · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung2.178.000 € auf 46,58 Jahre46.758 €
Auflösung des Sonderpostens1.584.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 34.006 €
Zinsen auf den Eigenanteil594.000 € zu 3,50 %20.790 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme33.542 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt969.036 €339.036 €630.000 €
Ansatz 2026980.000 €386.000 €594.000 €
Planung 20270 €882.000 €
Planung 20280 €0 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt2.178.000 €594.000 €1.584.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20222.375.500 €
Haushaltsplan 20232.361.200 €
Haushaltsplan 20252.605.700 €
Haushaltsplan 20262.178.000 €

Das sind −8,3 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind alle Gewässer in einen `guten ökologischen Zustand´ zu bringen (gesetzliche Verpflichtung !). Für die Gewässer Pfrimm und Eisbach bedeutet dies, dass die naturfernen Sohlpflasterungen entfernt werden müssen, zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte. Gemäß Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (SGD) sollen die im der Gewässer). Aufgrund bislang fehlender wasserrechtlicher Genehmigung kann die Zeitschiene auch nicht eingehalten werden. Weitere Umsetzung / Übersicht aktualisierte Zeitschiene: 1. Erhalt wasserrechtliche Genehmigung (SGD) / Ausschreibung der Maßnahme (bei frühzeitiger Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung) 2. Pfrimm 2. BA "Binger Straße bis Auftaktplatz" (einschl. Fischtreppe Von-Steuben-Straße) 3. Pfrimm 3. BA "Auftaktplatz bis B9" (einschließlich Fischtreppe Talstraße) Die Kosten für den Bau von zwei Fischtreppen betragen ca. 190.000 EUR. Für die Renaturierung und Entsiegelung werden ca. 790.000 EUR erforderlich. Die Kostenschätzung wurde um 10 % erhöht unter Beachtung der aktuellen Kostensteigerung. Für die Maßnahmen sind über die Aktion Blau 90 % Fördermittel zu erwarten. In 2025 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt (gesetzliche Vorgabe).

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/13/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.