Rheindeichausbau Solidargemeinschaft Worms / Oppenheim
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 592.200 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
592.200 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Hochwasserschutz · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 592.200 € auf 46,58 Jahre | 12.714 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 592.200 € zu 3,50 % | 20.727 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 33.441 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 552.175 € | 552.175 € | — |
| Ansatz 2026 | 20.000 € | 20.000 € | — |
| Planung 2027 | 20.000 € | 20.000 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 592.200 € | 592.200 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2023 | 552.800 € |
| Haushaltsplan 2025 | 597.200 € |
| Haushaltsplan 2026 | 592.200 € |
Das sind +7,1 % gegenüber dem Plan 2023.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz ist verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Rhein in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Gebietsabgrenzung, die die Stadt Worms beinhaltet, heißt "Solidargemeinschaft Worms / Oppenheim". Hier sind alle anliegenden Gemeinden und Städte erfasst und werden gemäß einem Schlüssel an den Kosten der Maßnahmen beteiligt (Stadt Worms = 18,79%). Die Höhe der Kosten ist nicht beeinflussbar und ist von den Gemeinden zu begleichen. Der vorraussichtliche Pflichtanteil der Stadt Worms für das Jahr 2026 und 2027 beträgt jährlich 20.000 EUR. Die Kostenbeteiligung der vorteilhabenden Gemeinden an den Hochwasserschutzaufwendungen des Landes ergeben sich aus § 76 Abs. 6 des Landeswassergesetzes. VV Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt.
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 607/07/00210. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.