Umbau der Kreuzung Von-Steuben-Straße / Eckenbertstraße inkl. barrierefreier Bushaltestellen
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.570.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 600.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 970.000 € selbst.
1.570.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 1.570.000 € auf 46,58 Jahre | 33.705 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 600.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 12.881 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 970.000 € zu 3,50 % | 33.950 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 54.774 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 0 € | 0 € | — |
| Ansatz 2026 | 70.000 € | 70.000 € | — |
| Planung 2027 | 1.500.000 € | 1.500.000 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 600.000 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 1.570.000 € | 970.000 € | 600.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan zur Begründung sagt
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass alle Haltestellen in Deutschland barrierefrei sein müssen, sofern in der örtlichen Nahverkehrsplanung keine Ausnahmen geregelt sind. Die Kommunen sind daher verpflichtet, möglichst alle Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Daher hat die Stadt Worms vorgesehen, gemäß Stadtratsbeschluss die Haltestellen nach Priorisierung Zug um Zug barrierefrei auszubauen. Im Zuge dieses Umbaus werden auch die Fußgänger- und Radfahrerüberwege zwischen den Bushaltestellen an der Kreuzung Von-Steuben-Straße/Eckenbertstraße barrierefrei ausgebaut und die bestehende Lichtsignalanlage erneuert. Es reicht nicht aus, lediglich die Haltestellen barrierefrei und blindengerecht auszubauen, sofern die geh- oder sehbeeinträchtigte Personen nicht barrierefrei zur Haltestelle gelangen können. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Prüfantrag der SPD-Fraktion - Verengung der Von-Steuben-Straße auf eine Fahrspur (stadtauswärts, rechte Fahrspur, zwischen der Kreuzung Eckenbertstraße / John-F. Kennedy-
möglich 11.05.2023 · Sitzung des Ortsbeirates Worms-Neuhausen · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/26/00004. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.