Vierspuriger Ausbau der B9 zwischen Bahnbauwerk und Pfrimm
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 5.927.700 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
5.927.700 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Bundesstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 5.927.700 € auf 46,58 Jahre | 127.258 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 5.927.700 € zu 3,50 % | 207.470 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 334.728 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 4.427.680 € | 4.427.680 € | — |
| Ansatz 2026 | 1.500.000 € | 1.500.000 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 5.927.700 € | 5.927.700 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 820.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 654.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 7.401.700 € |
| Haushaltsplan 2026 | 5.927.700 € |
Das sind +622,9 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Das zweispurige Teilstück der Bundesstraße 9 (B9) zwischen dem Bahnbauwerk (Höhe "Dr.-Otto-Röhm-Str.") und der Pfrimm (Höhe "Am Holzhof") wird bereits vierspurig ausgebaut. Die Maßnahme wurde vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) begonnen. Ursprünglich hatte die Stadt Worms nur Anteile für die Anliegerstraßen, Gehwege und Bushaltestellen zu tragen. In Folge des Ergebnisses des Zensus 2022 muss die Stadt Worms die B9 zum 01.01.2025 vom LBM übernehmen. Somit werden auch die laufenden Baumaßnahmen des LBM auf der B9 mit all den verbundenen finanziellen und sonstigen Belastungen an die Stadt Worms übergeben. Entsprechend muss die Stadt Worms ab dem 01.01.2025 alle anfallenden Kosten für die komplette Baumaßnahme tragen. Dies erhöht den Planansatz in 2025 von ursprünglichen 200.000 EUR auf 4,3 Mio. EUR. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Radwege-/Fußgängerführung im Bereich des vierspurigen Ausbaus der B9 im Bereich Pfrimm
möglich 31.01.2019 · öffentliche Sitzung des Bauausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/22/00008. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.