Umgestaltung Knotenpunkt am Bildungszentrum inkl. mobilitätsgerechtem Ausbau der Bushaltestellen
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.619.600 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 796.500 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 823.100 € selbst.
1.619.600 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 1.619.600 € auf 46,58 Jahre | 34.770 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 796.500 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 17.100 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 823.100 € zu 3,50 % | 28.809 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 46.479 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 777.560 € | 777.560 € | — |
| Ansatz 2026 | 1.500.000 € | 1.500.000 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 796.500 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 1.619.600 € | 823.100 € | 796.500 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 50.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 750.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 1.114.400 € |
| Haushaltsplan 2026 | 1.619.600 € |
Das sind +3139,2 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass alle Haltestellen in Deutschland barrierefrei sein müssen, sofern in der örtlichen Nahverkehrsplanung keine Ausnahmen geregelt sind. Die Kommunen sind daher verpflichtet, möglichst alle Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Daher hat die Stadt Worms vorgesehen, gemäß Stadtratsbeschluss die Haltestellen nach Priorisierung Zug um Zug barrierefrei auszubauen. Im Zuge dieses Umbaus werden auch die Fußgänger- und Radfahrerüberwege zwischen den Bushaltestellen an der Kreuzung Von-Steuben-Straße/Kurfürstenstraße barrierefrei ausgebaut und die bestehende Lichtsignalanlage erneuert. Es reicht nicht aus, lediglich die Haltestellen barrierefrei und blindengerecht auszubauen, sofern die geh- oder sehbeeinträchtigte Personen nicht barrierefrei zur Haltestelle gelangen kann. In 2025 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die 2025-er Mittel werden nicht in voller Höhe verausgabt. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt. mit Verpflichtungsermächtigungen 300.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/22/00006. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.