Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/22/00005 · Haushaltsplan 2025

Erschließungsmaßnahme Weschnitzstraße (Worms-Ibersheim)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 230.600 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

230.600 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung230.600 € auf 46,58 Jahre4.951 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil230.600 € zu 3,50 %8.071 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme13.022 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2024 bereitgestellt155.517 €155.517 €
Ansatz 20250 €0 €
Planung 20260 €0 €
Planung 20270 €0 €
Planung 202875.000 €75.000 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt230.600 €230.600 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 2022200.000 €
Haushaltsplan 2023245.000 €
Haushaltsplan 2025230.600 €

Das sind +15,3 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

In der Weschnitzstraße in Worms-Ibersheim werden Baugrundstücke verkauft. Hierfür muss die Erschließung hergestellt werden. Vor der endfertigen Erschließung soll eine Baustraße gebaut werden. Die bis einschließlich des Haushaltsvorjahres bereitgestellten Mittel sind lediglich für die Baustraße und den Kanal. Die Gesamtkosten und der Baubeginn für die endfertige Erschließung können erst nach der Planung benannt werden. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/22/00005. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.