Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/22/00004 · Haushaltsplan 2023

Erschließungsmaßnahme Sonnenstraße / Am Riedelweg (Worms-Abenheim)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 718.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 623.700 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 94.300 € selbst.

718.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen (bis 2022 Bereich 6 - Planen und Bauen)

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung718.000 € auf 46,58 Jahre15.414 €
Auflösung des Sonderpostens623.700 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 13.390 €
Zinsen auf den Eigenanteil94.300 € zu 3,50 %3.301 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme5.325 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2022 bereitgestellt25.000 €25.000 €
Ansatz 202340.000 €40.000 €
Planung 202450.000 €50.000 €
Planung 2025603.000 €603.000 €
Planung 20260 €623.700 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt718.000 €94.300 €623.700 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 2022775.000 €
Haushaltsplan 2023718.000 €

Das sind −7,4 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Sonnenstraße / Am Riedelweg in Worms-Abenheim wurde nie erstmalig hergestellt. Sie ist in einem katastrophalen Zustand und kaum verkehrssicher. Baurecht muss durch ein bebauungsplanersetzendes Verfahren geschaffen werden. Die Mittel in 2023 und 2024 werden für die Planung benötigt, der Bau soll 2025 beginnen. Es werden Erschließungsbeiträge erhoben, welche voraussichtlich 2026 eingehen werden. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/22/00004. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.