Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/22/00003 · Haushaltsplan 2025

Erschließungsmaßnahme Ernst-Ludwig-Straße (Worms-Herrnsheim)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.060.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 900.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 160.000 € selbst.

1.060.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung1.060.000 € auf 46,58 Jahre22.757 €
Auflösung des Sonderpostens900.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 19.322 €
Zinsen auf den Eigenanteil160.000 € zu 3,50 %5.600 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme9.035 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2024 bereitgestellt30.000 €30.000 €
Ansatz 202530.000 €30.000 €
Planung 20261.000.000 €400.000 €600.000 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €300.000 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt1.060.000 €160.000 €900.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20221.125.000 €
Haushaltsplan 2023875.000 €
Haushaltsplan 20251.060.000 €

Das sind −5,8 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Ernst-Ludwig-Straße in Worms-Herrnsheim wurde nie erstmalig hergestellt. Sie ist in einem katastrophalen Zustand und nicht verkehrssicher. Aus diesem Grund wurde bereits die Geschwindkeit auf 20 km/h begrenzt. Baurecht muss durch ein bebauungsplanersetzendes Verfahren geschaffen werden. Es können Erschließungsbeiträge in Höhe von 90% erhoben werden, es sind jedoch nicht alle Kosten umlagefähig. Sollte die Straße als Fahrradstraße ausgebaut werden, können zusätzlich noch Fördermittel beantragt werden. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/22/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.