Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/22/00002 · Haushaltsplan 2025

Ausbau Gehweg Zellertalstraße zwischen Bahnübergang und Bebauung (Worms-Pfeddersheim)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 230.500 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 175.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 55.500 € selbst.

230.500 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kreisstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung230.500 € auf 46,58 Jahre4.948 €
Auflösung des Sonderpostens175.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 3.757 €
Zinsen auf den Eigenanteil55.500 € zu 3,50 %1.943 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme3.134 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2024 bereitgestellt20.465 €20.465 €
Ansatz 20250 €0 €
Planung 202610.000 €10.000 €
Planung 2027200.000 €200.000 €
Planung 20280 €175.000 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt230.500 €55.500 €175.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 2022200.000 €
Haushaltsplan 2023220.000 €
Haushaltsplan 2025230.500 €

Das sind +15,3 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Der fehlende Geh- und Radweg entlang der Zellertalstraße (K9) zwischen Wohnbebauung und Bahnübergang soll hergestellt werden. Dies wurde im Ortsbeirat Pfeddersheim beschlossen. Eine Förderung nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) ist möglich. Es können Erschließungsbeiträge in Höhe von 75% erhoben werden. Es sind jedoch nicht alle Kosten umlagefähig. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/22/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.