Ausbau Gehweg Zellertalstraße zwischen Bahnübergang und Bebauung (Worms-Pfeddersheim)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 230.500 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 175.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 55.500 € selbst.
230.500 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kreisstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 230.500 € auf 46,58 Jahre | 4.948 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 175.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 3.757 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 55.500 € zu 3,50 % | 1.943 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 3.134 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2024 bereitgestellt | 20.465 € | 20.465 € | — |
| Ansatz 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 10.000 € | 10.000 € | — |
| Planung 2027 | 200.000 € | 200.000 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 175.000 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 230.500 € | 55.500 € | 175.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 200.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 220.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 230.500 € |
Das sind +15,3 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Der fehlende Geh- und Radweg entlang der Zellertalstraße (K9) zwischen Wohnbebauung und Bahnübergang soll hergestellt werden. Dies wurde im Ortsbeirat Pfeddersheim beschlossen. Eine Förderung nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) ist möglich. Es können Erschließungsbeiträge in Höhe von 75% erhoben werden. Es sind jedoch nicht alle Kosten umlagefähig. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/22/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.