Friedrichsweg
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 423.500 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
423.500 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 423.500 € auf 46,58 Jahre | 9.092 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 423.500 € zu 3,50 % | 14.823 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 23.914 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 109.816 € | 109.816 € | — |
| Ansatz 2026 | 60.000 € | 60.000 € | — |
| Planung 2027 | 250.000 € | 250.000 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 423.500 € | 423.500 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 100.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 463.900 € |
| Haushaltsplan 2026 | 423.500 € |
Das sind +323,5 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) wird den Friedrichsweg in Verlängerung des Philosophenweges an die Vangionenstraße anbinden. Die Brücke über die B9 wird vom LBM unterhalten und muss ertüchtigt werden. Die bauliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme ist seitens des LBM für frühestens 2026 geplant. Nach der Fertigstellung kann der LBM die Sanierung der Brücke über die B 9 beginnen. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Stadt den neuen Straßenabschnitt vom LBM übernehmen. Die Kosten für den neuen Straßenabschnitt betragen nach groben Schätzungen des LBM insgesamt ca. 926.000 EUR. Die Stadt muss einen Teil davon tragen. Eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung liegt noch nicht vor und wird erst im Zuge der weiteren Konkretisierungen seitens des LBM nachgereicht. In 2025 stehen nebem dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO erfüllt. mit Verpflichtungsermächtigungen 300.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
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Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/20/00011. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.