Mainzer Straße zwischen Pfortenring und Petrus-Dorn-Straße
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 4.681.800 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 3.280.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 1.401.800 € selbst.
4.681.800 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Landesstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 4.681.800 € auf 46,58 Jahre | 100.511 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 3.280.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 70.416 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 1.401.800 € zu 3,50 % | 49.063 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 79.157 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 110.529 € | 110.529 € | — |
| Ansatz 2026 | 110.000 € | 110.000 € | — |
| Planung 2027 | 70.000 € | 70.000 € | — |
| Planung 2028 | 1.300.000 € | 1.300.000 € | — |
| Planung 2029 | 1.000.000 € | 200.000 € | 800.000 € |
| weitere Folgejahre | 2.000.000 € | 80.000 € | 1.920.000 € |
| Gesamt | 4.681.800 € | 1.401.800 € | 3.280.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 2.035.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 6.100.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 3.001.800 € |
| Haushaltsplan 2026 | 4.681.800 € |
Das sind +130,1 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Mainzer Straße befindet sich in einem nicht mehr unterhaltungsfähigen Zustand und ist auf Grund mehrerer Belange überplanungsbedürftig. Im Wesentlichen ist hier der alte Baumbestand, als auch die unbefriedigende Verkehrsführung für den Radfahrer und der Straßenzustand ausschlaggebend. Für die Maßnahme können Fördermittel nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) beantragt und Ausbaubeiträge erhoben werden. 2026: Planungsmittel für Leistungsphasen 1-3 plus Förderantrag 2027: Leistungsphasen 5-7 Bau erfolgt später In 2025 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Verkehrsanlagen: Peter-Bauer-Straße; Riesenmühlgasse/Spanheimer Straße; Rudolf-Heilgers-Straße (Flurstücke Nr. 571/3, 781, 780, 6
möglich 04.05.2022 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Verkehrsanlagen: Peter-Bauer-Straße; Riesenmühlgasse/Spanheimer Straße; Rudolf-Heilgers-Straße (Flurstücke Nr. 571/3, 781, 780, 6
möglich 18.05.2022 · 31. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/20/00009. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.