Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/20/00007 · Haushaltsplan 2026

Paternusstraße zwischen Georg-Scheu-Straße und Niederflörsheimer Straße (Worms-Pfeddersheim)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 2.270.600 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 1.500.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 770.600 € selbst.

2.270.600 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kreisstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung2.270.600 € auf 46,58 Jahre48.746 €
Auflösung des Sonderpostens1.500.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 32.203 €
Zinsen auf den Eigenanteil770.600 € zu 3,50 %26.971 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme43.515 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt1.737.532 €1.737.532 €
Ansatz 202620.000 €1.480.000 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €0 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt2.270.600 €770.600 €1.500.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20221.450.000 €
Haushaltsplan 20231.250.000 €
Haushaltsplan 20251.778.600 €
Haushaltsplan 20262.270.600 €

Das sind +56,6 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Paternusstraße wird 2025 zwischen Einmündung Niederflörsheimer Straße und Kreuzungsbereich Paternusstraße / Zur Stahlgasse ausgebaut. Die 2026-er Mittel werden für die Begrünung benötigt. Für die Maßnahme können wiederkehrende Ausbaubeiträge in Höhe von 75 % erhoben werden. Es sind nicht alle Kosten umlagefähig. In 2025 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/20/00007. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.