Brücke PF 57 Niederflörsheimer Straße (L443) in Worms-Pfeddersheim
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.800.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 800.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 1.000.000 € selbst.
1.800.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brücken · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 1.800.000 € auf 46,58 Jahre | 38.643 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 800.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 17.175 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 1.000.000 € zu 3,50 % | 35.000 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 56.468 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 577.798 € | 577.798 € | — |
| Ansatz 2026 | 1.300.000 € | 900.000 € | 400.000 € |
| Planung 2027 | 0 € | 400.000 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 1.800.000 € | 1.000.000 € | 800.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 1.148.500 € |
| Haushaltsplan 2023 | 127.800 € |
| Haushaltsplan 2025 | 1.877.800 € |
| Haushaltsplan 2026 | 1.800.000 € |
Das sind +56,7 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Brücke über die Pfrimm in der Niederflörsheimer Straße soll aufgrund der vorhandenen Schäden komplett zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Das Bestandsbauwerk ist aus Sicherheitsgründen aufgrund der massiven Schäden auf 30 t gewichtsbeschränkt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) hat dem Neubau der Brücke bereits zugestimmt. Für die Brücke muss ein Förderantrag nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) gestellt werden. Ein Baubeginn ist für Ende 2025 avisiert. Der Haushaltsansatz 2025 wird nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt. mit Verpflichtungsermächtigungen 1.300.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/19/00007. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.