Brückensanierungen
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 3.815.100 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
3.815.100 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brücken · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 3.815.100 € auf 46,58 Jahre | 81.904 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 3.815.100 € zu 3,50 % | 133.528 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 215.433 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2024 bereitgestellt | 2.846.072 € | 2.846.072 € | — |
| Ansatz 2025 | 50.000 € | 50.000 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 3.815.100 € | 3.815.100 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 1.853.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 2.276.200 € |
| Haushaltsplan 2025 | 3.815.100 € |
Das sind +105,9 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die zu erneuernden Brücken waren mit einem nicht mehr ausreichenden Zustand bewertet worden. Weitere Sanierungsmaßnahmen waren nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. Es waren zum Teil schon Sperrungen erfolgt und bei den Straßenbrücken wurden die Lastbeschränkungen herabgesetzt. Alle Brücken sind Teil wichtiger Verkehrsverbindungen. Da sich Maßnahmen von 2023 nach 2024 verschoben haben, wurden ca. 918.900 EUR an Auszahlungsermächtigungen vom Jahr 2023 in das Jahr 2024 übertragen. Im Jahr 2025 sind nur noch Restarbeiten an der Brücke EA 28 über den Eisbach in Weinsheim durchzuführen. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/19/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.