Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/19/00002 · Haushaltsplan 2026

Pfortenring

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 2.149.400 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 1.035.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 1.114.400 € selbst.

2.149.400 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Landesstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung2.149.400 € auf 46,58 Jahre46.144 €
Auflösung des Sonderpostens1.035.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 22.220 €
Zinsen auf den Eigenanteil1.114.400 € zu 3,50 %39.004 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme62.928 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt1.797.632 €914.632 €883.000 €
Ansatz 20260 €450.000 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €0 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt2.149.400 €1.114.400 €1.035.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20221.564.600 €
Haushaltsplan 20231.564.600 €
Haushaltsplan 20252.299.800 €
Haushaltsplan 20262.149.400 €

Das sind +37,4 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Der Pfortenring ist eine klassifizierte Straße (L439). Aufgrund des nicht mehr verkehrssicheren Zustandes ist ein Vollausbau vorgesehen. Eine fachliche Sanierung ist nicht mehr möglich (durch Bodengutachten bestätigt). Zusätzlich zum Straßenausbau sollen noch barrierefreie Bushaltestellen gebaut werden. Der Ausbau hat bereits im Jahr 2024 begonnen und wird in 2025 mit Restarbeiten abgeschlossen. In 2025 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die in 2025 geplante Zuwendung geht voraussichtlich erst in 2026 ein. Ausbaubeiträge sind ebenfalls in 2026 vorgesehen. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/19/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.