B 47 Südumgehung (städt. Anteil)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 116.900 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
116.900 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 116.900 € auf 46,58 Jahre | 2.510 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 116.900 € zu 3,50 % | 4.092 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 6.601 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 96.845 € | 96.845 € | — |
| Ansatz 2026 | 20.000 € | 20.000 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 116.900 € | 116.900 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan zur Begründung sagt
Der Bund erneuert die B 47. Die Maßnahme wird vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) durchgeführt. Hierzu bedarf es auch innerstädtischer Umbauten der angrenzenden Verkehrsanlagen. Unter anderem wurden zwei neue Kreisverkehrsplätze errichtet, um den Verkehr zwischen der B47 und der Karl-Marx-Siedlung mit der L 523 zu verbinden bzw. anzuschließen. Dazu sind auch Anpassungen der Querungsstellen, der Geh- und Radwege, die in Zuständigkeit der Stadt Worms liegen, neu- oder umzubauen, um die neuen Verkehrsbeziehungen verknüpfen zu können. Derzeit entstehen für die Stadt Worms nur Kosten für kleinere begleitende Maßnahmen. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 Gemo sind erfüllt.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Wormser Haushalt im Dialog - Vorschlag Nr. 348: Baubeginn B 47 Worms - Südumgehung
möglich 16.11.2011 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Wormser Haushalt im Dialog - Vorschlag Nr. 348: Baubeginn B 47 Worms - Südumgehung
möglich 14.12.2011 · 25. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem - Rücknahme von verkauften Teilflächen städtischer Grundstücke (Am Ochsenplatz) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Worms, welch
möglich 21.11.2018 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Rücknahme von verkauften Teilflächen städtischer Grundstücke (Am Ochsenplatz) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Worms, welch
möglich 05.12.2018 · 43. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/17/00008. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.