Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/17/00006 · Haushaltsplan 2026

Erneuerung der Pfrimmbrücke Gaustraße

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 1.876.900 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 1.000.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 876.900 € selbst.

1.876.900 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brücken · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung1.876.900 € auf 46,58 Jahre40.294 €
Auflösung des Sonderpostens1.000.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 21.468 €
Zinsen auf den Eigenanteil876.900 € zu 3,50 %30.692 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme49.517 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt76.833 €76.833 €
Ansatz 202650.000 €50.000 €
Planung 20271.750.000 €1.250.000 €500.000 €
Planung 20280 €500.000 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt1.876.900 €876.900 €1.000.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20221.509.800 €
Haushaltsplan 20231.687.200 €
Haushaltsplan 20251.626.900 €
Haushaltsplan 20261.876.900 €

Das sind +24,3 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Brücke über die Pfrimm in der Gaustraße weist erhebliche Schäden am Brückenüberbau auf und muss erneuert werden. Die Brücke wurde in regelmäßigen Abständen einer Brückenprüfung unterzogen. Die festgestellten Schadstellen haben sich dabei kontinuierlich vergrößert und somit verschlechtert. Zuletzt wurde die Brücke mit einer Zustandsnote mit 2,9 bewertet. Die Zustandsnote hatte bereits eine Reduzierung der Traglast zur Folge. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor, der Fördermittelantrag ist zu stellen. Mit der anschließenden Planung kann von einem frühesten Baubeginn im Jahr 2027 ausgegangen werden. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt. Verpflichtungsermächtigungen 1.750.000 0 0 0 0

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/17/00006. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.