Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/17/00003 · Haushaltsplan 2026

Ausbau Carl-Villinger-Straße (Paul-Gerhardt-Straße bis Bahnübergang)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 2.250.400 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 1.400.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 850.400 € selbst.

2.250.400 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Gemeindestraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung2.250.400 € auf 46,58 Jahre48.313 €
Auflösung des Sonderpostens1.400.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 30.056 €
Zinsen auf den Eigenanteil850.400 € zu 3,50 %29.764 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme48.021 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt80.330 €80.330 €
Ansatz 20261.100.000 €1.100.000 €
Planung 20271.000.000 €700.000 €300.000 €
Planung 20280 €1.100.000 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt2.250.400 €850.400 €1.400.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20231.064.900 €
Haushaltsplan 20251.715.100 €
Haushaltsplan 20262.250.400 €

Das sind +111,3 % gegenüber dem Plan 2023.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Carl-Villinger-Straße zwischen Paul-Gerhart-Straße und Bahnübergang ist noch nicht erstmalig hergestellt. Sie ist in Teilbereichen zu schmal und verfügt über keine gesicherten Gehwegbereiche zu der neu geschaffenen Wohnbebauung. Es ist ein Vollausbau vorgesehen. Es können Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % und Ausbaubeiträge erhoben werden. In den ausgewiesenen Gesamtauszahlungen sind Kosten für den Grunderwerb enthalten, für den keine Beiträge erhoben werden können. Der Buswendeplatz und der nördliche Teil der Straße können erst gebaut werden, wenn die Gebäude des ebwo abgerissen wurden und der Bahnhalt gebaut wurde. In 2025 wurden außerplanmäßig 70 TEUR bereitgestellt. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt. Verpflichtungsermächtigungen 1.000.000 0 0 0 0

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/17/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.