Gehweg Alzeyer Str. (zwischen Carl-Villinger-Str. und Droste-Hülshoff-Str.)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 497.600 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 339.800 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 157.800 € selbst.
497.600 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kreisstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen (bis 2022 Bereich 6 - Planen und Bauen)
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 497.600 € auf 46,58 Jahre | 10.683 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 339.800 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 7.295 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 157.800 € zu 3,50 % | 5.523 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 8.911 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2022 bereitgestellt | 477.522 € | 477.522 € | — |
| Ansatz 2023 | 20.000 € | 133.800 € | — |
| Planung 2024 | 0 € | 186.000 € | — |
| Planung 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 497.600 € | 157.800 € | 339.800 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 587.400 € |
| Haushaltsplan 2023 | 497.600 € |
Das sind −15,3 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Im Nachgang zum 2019 erfolgten Gehwegausbau in der Alzeyer Straße (K1) zwischen Droste-Hülshoff-Str. und Heinrich-Völker-Bad wurde in 2022 der 2. Abschnitt zwischen Heinrich-Völker-Bad und Carl-Villinger-Str. sowie die Bushaltestellen "Schwimmbad" mobilitätsgerecht ausgebaut. Die Mittel in 2023 werden für Restarbeiten benötigt. Die Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 100.00 EUR wurde nicht in Anspruch genommen. Es wurde eine Zuwendung nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKoM) bewilligt. Zudem können Ausbaubeiträge erhoben werden. Ob diese wie geplant eingehen, hängt von der Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge ab. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt. mit Verpflichtungsermächtigungen 100.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/17/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.