Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/14/00004 · Haushaltsplan 2023

Sanierung der Bahnüberführung Gaustraße

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 338.700 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

338.700 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Landesstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen (bis 2022 Bereich 6 - Planen und Bauen)

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung338.700 € auf 46,58 Jahre7.271 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil338.700 € zu 3,50 %11.855 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme19.126 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2022 bereitgestellt138.622 €138.622 €
Ansatz 202350.000 €50.000 €
Planung 2024150.000 €150.000 €
Planung 20250 €0 €
Planung 20260 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt338.700 €338.700 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan zur Begründung sagt

Die Deutsche Bahn AG muss den "Neuhauser Tunnel" in der Gaustraße (L439) erneuern. Hierfür muss die Stadt mit der DB eine Planungsvereinbarung abschließen. Voraussetzung dafür ist eine fundierte Straßenplanung, um Lage und Querschnitt festzulegen. Die Mittel werden für die Vorbereitung der Planungsvereinbarung benötigt. Die Gesamtkosten können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zur § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/14/00004. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.