Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 606/07/00114 · Haushaltsplan 2026

Ausbau Äußerer Ring

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 590.400 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

590.400 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kreisstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung590.400 € auf 46,58 Jahre12.675 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil590.400 € zu 3,50 %20.664 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme33.339 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt503.580 €503.580 €
Ansatz 202650.000 €50.000 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €0 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt590.400 €590.400 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan zur Begründung sagt

Diese Maßnahme ist ein Standbein aus dem Stadtentwicklungskonzept Mobilität und neben der Südumgehung der Bundesstraße 47 (B47) Grundlage für die Innenstadtberuhigung. Sie ist planfestgestellt. Zunächst ist aber die Fertigstellung der B47 Südumgehung abzuwarten. Derzeit liegt gegen den Planfeststellungsbeschluss eine Klage des Naturschutzbundes (NABU) vor. Weitere Gutachten sind erforderlich. In 2025 stehen neben den übertragenen Ermächtigungen in Höhe von ca. 1.800 EUR auch überplanmäßig bereitgestellte Mittel in Höhe von 35.000 EUR zur Verfügung. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/07/00114. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.