Ausbau Äußerer Ring
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 590.400 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.
590.400 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Kreisstraßen · Bereich 6 - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 590.400 € auf 46,58 Jahre | 12.675 € |
| Auflösung des Sonderpostens | entfällt | — |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 590.400 € zu 3,50 % | 20.664 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 33.339 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 503.580 € | 503.580 € | — |
| Ansatz 2026 | 50.000 € | 50.000 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 590.400 € | 590.400 € | — |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan zur Begründung sagt
Diese Maßnahme ist ein Standbein aus dem Stadtentwicklungskonzept Mobilität und neben der Südumgehung der Bundesstraße 47 (B47) Grundlage für die Innenstadtberuhigung. Sie ist planfestgestellt. Zunächst ist aber die Fertigstellung der B47 Südumgehung abzuwarten. Derzeit liegt gegen den Planfeststellungsbeschluss eine Klage des Naturschutzbundes (NABU) vor. Weitere Gutachten sind erforderlich. In 2025 stehen neben den übertragenen Ermächtigungen in Höhe von ca. 1.800 EUR auch überplanmäßig bereitgestellte Mittel in Höhe von 35.000 EUR zur Verfügung. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 zur VV zu § 103 GemO sind erfüllt.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Antrag auf Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Hj. 2008 in Höhe von 80.000 EUR für den Ausbau des Äußeren Ringes ( Kostenstelle 6.06 - Verkehrswegebau, Proje
sicher 06.08.2008 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Planungsvergabe Neubau des Äußeren Ringes von der Nievergoltstraße bis zu B 47 neu
möglich 01.06.2005 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.09.2024, die Stadt Worms verzichtet gegenüber dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Koblenz) schriftlic
möglich 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 606/07/00114. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.