Neubau Kita am Bildungszentrum (BIZ)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 7.700.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 850.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 6.850.000 € selbst.
7.700.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 7.700.000 € auf 46,58 Jahre | 165.307 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 850.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 18.248 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 6.850.000 € zu 3,50 % | 239.750 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 386.809 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2024 bereitgestellt | 6.149.389 € | 5.849.389 € | 300.000 € |
| Ansatz 2025 | 400.000 € | 315.000 € | 85.000 € |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 7.700.000 € | 6.850.000 € | 850.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 4.000.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 7.000.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 7.700.000 € |
Das sind +92,5 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Kinder ab 1 Jahr haben einen subjektiven Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege bis zum Schuleintritt (§24 SGB VIII). Unter 1 Jahr gilt der Rechtsanspruch nur unter bestimmten Kriterien (u.a. Erwerbstätigkeit der Eltern). In Rheinland-Pfalz gilt darüber hinaus ein beitragsfreier Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023 weist eine Versorgungsquote in Kindertagesstätten für Ü2 (Kinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt) von 84% und für U2 (Kinder unter 2 Jahren) von 7% aus. Unter der Annahme, dass ca. 3% der 0jährigen, ca. 20-50% der 1jährigen, ca. 90% der 2jährigen und ca. 100% der 3 bis 6jährigen ihren Rechtsanspruch auch in Anspruch nehmen (Inanspruchnahmequote Kita), sollte mindestens eine Versorgungsquote von ca. 98% für Ü2 Kinder und 12-27% für U2 Kinder vorgehalten werden. Um diese Versorgungsquote zu erreichen fehlen aktuell ca. 600 bis 840 Plätze. Die Maßnahme wurde bereits begonnen. Es soll eine 4-gruppige Kita in Modulbauweise entstehen. Die Gesamtkosten betragen rund 7.700.000 EUR. Es liegt ein Bewilligungsbescheid über einen Gesamtbetrag i. H. v. 850.000 EUR vor. In 2024 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. mit Verpflichtungsermächtigungen 240.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der Kita am Bildungszentrum (BIZ)
sicher 14.06.2023 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der Kita am Bildungszentrum (BIZ)
sicher 28.06.2023 · 43. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem - Kita Bildungszentrum: Gestaltung Pausenhof am BIZ als Kompensation für wegfallende Grünfläche
möglich 03.02.2022 · gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Auftragsvergabe; Architektenleistungen, LPH 1-7, HOAI 2021 Voll- und Teilleistungen, Honorarsatz III / Basissatz für den Neubau einer 4-gruppigen Modulbau-Kita am BIZ in
möglich 03.03.2021 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses per Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Neubau einer 4-gruppigen Modulbau-Kita am BIZ
möglich 19.05.2022 · gemeinsamen Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Vorstellung der verkehrlichen Maßnahmen am Bildungszentrum (BIZ)
möglich 03.02.2022 · gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 605/21/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.