Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 605/21/00002 · Haushaltsplan 2025

Neubau Kita am Bildungszentrum (BIZ)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 7.700.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 850.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 6.850.000 € selbst.

7.700.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung7.700.000 € auf 46,58 Jahre165.307 €
Auflösung des Sonderpostens850.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 18.248 €
Zinsen auf den Eigenanteil6.850.000 € zu 3,50 %239.750 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme386.809 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2024 bereitgestellt6.149.389 €5.849.389 €300.000 €
Ansatz 2025400.000 €315.000 €85.000 €
Planung 20260 €0 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt7.700.000 €6.850.000 €850.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20224.000.000 €
Haushaltsplan 20237.000.000 €
Haushaltsplan 20257.700.000 €

Das sind +92,5 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Kinder ab 1 Jahr haben einen subjektiven Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege bis zum Schuleintritt (§24 SGB VIII). Unter 1 Jahr gilt der Rechtsanspruch nur unter bestimmten Kriterien (u.a. Erwerbstätigkeit der Eltern). In Rheinland-Pfalz gilt darüber hinaus ein beitragsfreier Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023 weist eine Versorgungsquote in Kindertagesstätten für Ü2 (Kinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt) von 84% und für U2 (Kinder unter 2 Jahren) von 7% aus. Unter der Annahme, dass ca. 3% der 0jährigen, ca. 20-50% der 1jährigen, ca. 90% der 2jährigen und ca. 100% der 3 bis 6jährigen ihren Rechtsanspruch auch in Anspruch nehmen (Inanspruchnahmequote Kita), sollte mindestens eine Versorgungsquote von ca. 98% für Ü2 Kinder und 12-27% für U2 Kinder vorgehalten werden. Um diese Versorgungsquote zu erreichen fehlen aktuell ca. 600 bis 840 Plätze. Die Maßnahme wurde bereits begonnen. Es soll eine 4-gruppige Kita in Modulbauweise entstehen. Die Gesamtkosten betragen rund 7.700.000 EUR. Es liegt ein Bewilligungsbescheid über einen Gesamtbetrag i. H. v. 850.000 EUR vor. In 2024 stehen neben dem Haushaltsansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. mit Verpflichtungsermächtigungen 240.000 0 0 0 0 0 in Vorjahren bereits gebunden

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 605/21/00002. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.