Modernisierung und Erweiterung Kita Sonnenblumen (Heppenheim)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 5.000.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 212.500 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 4.787.500 € selbst.
5.000.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement · Bereich 8 - Wormser Immobilienmanagement
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 5.000.000 € auf 46,58 Jahre | 107.342 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 212.500 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 4.562 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 4.787.500 € zu 3,50 % | 167.563 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 270.343 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2024 bereitgestellt | 4.186.853 € | 4.186.853 € | — |
| Ansatz 2025 | 700.000 € | 700.000 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 5.000.000 € | 4.787.500 € | 212.500 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 3.992.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 2.959.900 € |
| Haushaltsplan 2025 | 5.000.000 € |
Das sind +25,3 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Erweiterung (Neubau) der vorhandenen Kita ist abgeschlossen, nun steht die Sanierung des Bestandgebäudes inklusive Außenanlage an. Die Kita wird auch für das Kita Zukunftsgesetz fit gemacht. In 2025 werden die Abrechnungen der Planer und der Außenanlage erwartet. In 2024 stehen neben dem Ansatz übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. 127.500 EUR der Zuwendung sind bereits in 2024 eingegangen. Der Eingang der Restzuwendung ist für 2025 vorgesehen.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Modernisierung der Kita Sonnenblumen (Bestandsbau)
möglich 14.06.2023 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Modernisierung der Kita Sonnenblumen (Bestandsbau)
möglich 28.06.2023 · 43. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Modernisierung (Energetische Sanierung - Bestand) Kita Sonnenblumen
möglich 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsauss · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Modernisierung (Energetische Sanierung - Bestand) Kita Sonnenblumen
möglich 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem - Umbau und Erweiterung evangelische Sonnenblumen-Kindertagesstätte in Worms-Heppenheim
möglich 14.05.2020 · Sitzung des Bauausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Neuaufnahme eines Darlehens aus einem Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) der KfW zur Finanzierung der Maßnahme 'Kita Sonnenblume' in Worms-Heppenheim
möglich 12.10.2022 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 605/19/00005. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.