Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 309/25/00003 · Haushaltsplan 2026

Krankentransportwagen (KTW Typ B ZS) Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst (SEG-S)

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 250.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 33.300 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 216.700 € selbst.

250.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Zivil- und Katastrophenschutz · Bereich 2 - Finanzen

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung250.000 € auf 46,58 Jahre5.367 €
Auflösung des Sonderpostens33.300 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 715 €
Zinsen auf den Eigenanteil216.700 € zu 3,50 %7.585 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme12.237 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2025 bereitgestellt250.000 €250.000 €
Ansatz 20260 €0 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €0 €
Planung 20290 €0 €
weitere Folgejahre0 €33.300 €
Gesamt250.000 €216.700 €33.300 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 2025250.000 €
Haushaltsplan 2026250.000 €

Das sind −0,0 % gegenüber dem Plan 2025.

Was der Plan zur Begründung sagt

Gemäß dem HIK Konzept (Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz) benötigt die Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst (SEG-S) zwei Krankentransportwagen (KTW). Gemäß dem Bewirtschaftungsrundschreiben des Bundes dürfen die Fahrzeuge des Bundes nicht fest verplant werden. Somit kann das zurzeit genutzte Fahrzeug des Bundes jederzeit durch den Bund abgezogen werden und es müsste umgehend eine Ersatzbeschaffung erfolgen. Hier sind lediglich die investiven Kosten ausgewiesen. Die Gesamtkosten des KTW Typ B ZS betragen 300.000 EUR, wovon ein Teil sich auf die Beladung bezieht (50.000 EUR) und daher im Ergebnishaushalt zu veranschlagen ist. Es wird mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 40.000 EUR gerechnet. Ein entsprechender Förderantrag muss noch gestellt werden. Ob und wann eine Förderung eingeht ist daher noch unklar. Ein Teil der Zuwendung bezieht sich auf die Beladung und ist daher ebenfalls im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Die Nettoförderung dieser Maßnahme würde demnach rd. 13,3 % betragen.

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/25/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.