Abrollbehälter Lüfter
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 350.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 87.500 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 262.500 € selbst.
350.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Einrichtungen des Brandschutzes · Bereich 2 - Finanzen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 350.000 € auf 46,58 Jahre | 7.514 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 87.500 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 1.878 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 262.500 € zu 3,50 % | 9.188 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 14.823 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 350.000 € | 350.000 € | — |
| Ansatz 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 350.000 € | 350.000 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 87.500 € | — |
| Gesamt | 350.000 € | 262.500 € | 87.500 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2025 | 350.000 € |
| Haushaltsplan 2026 | 350.000 € |
Das sind −0,0 % gegenüber dem Plan 2025.
Was der Plan zur Begründung sagt
Aufgrund der Vielzahl von Lager- und Gewerbehallen (großvolumige Gebäude) im Stadtgebiet wird zur Be- und Entlüftung sowie zur schnellen und effektiven Entrauchung ein mobiler Großventilator benötigt. Dieser soll auf einem Abrollbehälter verlastet werden. Weiterhin sollen auf dem Abrollbehälter kleinere bereits vorhandene Systeme untergebracht werden. Der Abrollbehälter wird vom Land als notwendig betrachtet und gefördert. Hier sind lediglich die investiven Kosten ausgewiesen. Die Gesamtkosten des AB Lüfter betragen 400.000 EUR, wovon ein Teil sich auf die Beladung bezieht (50.000 EUR) und daher im Ergebnishaushalt zu veranschlagen ist. Es wird mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 100.000 EUR gerechnet. Ein entsprechender Förderantrag muss noch gestellt werden. Ob und wann eine Förderung eingeht ist daher noch unklar. Ein Teil der Zuwendung bezieht sich auf die Beladung und ist daher ebenfalls im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Die Nettoförderung dieser Maßnahme würde demnach rd. 25 % betragen. Der Haushaltsansatz 2025 in Höhe von 350.000 EUR wird nicht in Anspruch genommen. Die Mittel sind neu in 2027 eingeplant.
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/25/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.