Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 309/24/00001 · Haushaltsplan 2025

Neubau Bootshalle Worms-Rheindürkheim

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 150.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Ein projektbezogener Zuschuss ist nicht veranschlagt; die Stadt trägt die Summe aus eigenen Mitteln.

150.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brandschutz · Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung150.000 € auf 46,58 Jahre3.220 €
Auflösung des Sonderpostensentfällt
Zinsen auf den Eigenanteil150.000 € zu 3,50 %5.250 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme8.470 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2024 bereitgestellt0 €0 €
Ansatz 2025150.000 €150.000 €
Planung 20260 €0 €
Planung 20270 €0 €
Planung 20280 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt150.000 €150.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan zur Begründung sagt

Aufgrund der neuen Einteilung der Risikoklassen zu Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer (W) durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), müssen im nördlichen Stadtgebiet zukünftig zwei Boote stationiert werden. Aufgrund des zu kleinen Feuerwehrhauses der freiwilligen Wehreinheit Rheindürkheim wird zusätzlicher Raum benötigt. Um die Einsatzzeiten zu verringern,soll nun ein baugleiches Bootshaus wie bei der freiwilligen Wehreinheit Stadtmitte errichtet werden. Die zuständigen Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) haben der Errichtung bereits zugestimmt. Ein Liegeplatz wäre verfügbar und müsste nur noch von der Landseite angebunden werden. Der Bau soll in 2025 erfolgen. Die Kosten fließen in die Berechnung der pauschalen Förderung aus der Feuerschutzsteuer ein. Eine Einzelförderung kommt gemäß der Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz nicht in Betracht.

Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben

Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.

Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/24/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.