Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 309/22/00001 · Haushaltsplan 2023

Ausbau des Sirenennetzes

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 330.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 91.100 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 238.900 € selbst.

330.000 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: — · Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung330.000 € auf 46,58 Jahre7.085 €
Auflösung des Sonderpostens91.100 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 1.956 €
Zinsen auf den Eigenanteil238.900 € zu 3,50 %8.362 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme13.490 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2022 bereitgestellt0 €0 €
Ansatz 2023330.000 €238.900 €91.100 €
Planung 20240 €0 €
Planung 20250 €0 €
Planung 20260 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt330.000 €238.900 €91.100 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan zur Begründung sagt

Produkt 12.8.100.00 - Zivil- und Katastrophenschutz Mit der Novelle des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) im Januar 2021 wurde die Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen zur Pflichtaufgabe der Kommunen gemacht. Da gemäß der aktuellen Situation nicht das gesamte Stadtgebiet über das bestehende Sirenennetz erreicht werden kann, soll dieses überarbeitet und ertüchtigt werden. Aufgrund der Förderrichtlinien mussten die Maßnahmen bis zum 31.12.2022 kassenwirksam oder zumindest beauftragt werden, weshalb im Jahr 2022 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 330.000 EUR bereitgestellt wurde. Im Jahr 2023 werden diese Maßnahmen nun kassenwirksam. Die bereits bewilligte Bundeszuwendung (bewilligt und ausgezahlt durch das Land Rheinland-Pfalz) beträgt insgesamt 91.100 EUR und wird ebenfalls im Jahr 2023 erwartet.

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/22/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.