Abrollbehälter (AB) Einsatzstellenhygiene
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 328.900 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 80.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 248.900 € selbst.
328.900 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brandschutz · Bereich 2 - Finanzen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 328.900 € auf 46,58 Jahre | 7.061 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 80.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 1.717 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 248.900 € zu 3,50 % | 8.712 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 14.055 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 328.807 € | 328.807 € | — |
| Ansatz 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 80.000 € | — |
| Gesamt | 328.900 € | 248.900 € | 80.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 250.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 250.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 330.100 € |
| Haushaltsplan 2026 | 328.900 € |
Das sind +31,6 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Ursprünglich als Abrollbehälter geplant, sollte das Mehrzweckfahrzeug (MZF 2) Einsatzstellenhygiene bereits im Jahr 2022 beschafft werden. Aufgrund der anhaltenden Lieferschwierigkeiten verzögerte sich die Beschaffung in die Jahre 2023 und 2024. Das MZF 2 Einsatzstellenhygiene wird zukünftig nicht nur für die Pandemie eingesetzt, sondern auch für Brandeinsätze, bei denen Einsatzkräfte sowie Zivilisten vor Schäden durch Schadstoffe und Brandgase bewahrt werden müssen. Die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr müssen nach Auftrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz vor Gefahren dieser Art geschützt werden. Bisher wurden diese Maßnahmen provisorisch durch ein Behelfsfahrzeug durchgeführt. Es wird mit einer Zuwendung in Höhe von 80.000 EUR gerechnet. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits gestellt. Eine verbindliche Förderzusage liegt jedoch noch nicht vor. Ob und wann eine Förderung eingeht, ist daher noch unklar. Die Nettoförderung würde demnach rd. 24,2% betragen.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Beschaffung Abrollbehälter Atemschutz / Strahlenschutz (AB A/S)
möglich 07.09.2005 · öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 67.500,00 ¿ bei HHSt. 13000.93549, Hj. 2006, zur Beschaffung von: Abrollbehälter Schlauch (AB Schlauch)
möglich 31.05.2006 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/21/00020. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.