Drehleiter (DLA(K) 23/12) BFw Wache Nord
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 900.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 212.800 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 687.200 € selbst.
900.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brandschutz · Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 900.000 € auf 46,58 Jahre | 19.322 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 212.800 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 4.568 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 687.200 € zu 3,50 % | 24.052 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 38.805 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2024 bereitgestellt | 900.000 € | 900.000 € | — |
| Ansatz 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 212.800 € | — |
| Gesamt | 900.000 € | 687.200 € | 212.800 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2023 | 900.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 900.000 € |
Das sind −0,0 % gegenüber dem Plan 2023.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Stadt Worms hat als Aufgabenträgerin für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und auszurüsten (§§ 2, 3 Abs. 1 Nr. 1 Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG- vom 2.11.1981 in der derzeit geltenden Fassung). Die Feuerwehr Worms besitzt momentan zwei DLA(K) 23/12 in der Hauptfeuerwache der Berufsfeuerwehr (BFw). Der Vorentwurf des Feuerwehrbedarfsplanes durch eine extern beauftragte Firma wurde dem Ältestenrat der Stadt Worms am 27.02.2020 vorgestellt. Hier wird explizit auf die Defizite des zweiten Rettungsweges innerhalb der Stadt Worms hingewiesen. Um ein Organisationsverschulden von der Stadt Worms abzuwenden, muss die Drehleiter entsprechend beschafft werden. Diese wird bis zur Fertigstellung der Feuerwache Nord bei der freiwilligen Feuerwehreinheit (FF) Abenheim stationiert, um den nördlichen Bereich des Stadtgebietes abzudecken. Das Fahrzeug wurde per entsprechender Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2023 in Auftrag gegeben und wurde in 2024 beschafft. Hier sind lediglich die investiven Kosten ausgewiesen. Die Gesamtkosten des DLA(K) 23/12 betragen 960.000 EUR, wovon ein Teil sich auf die Beladung bezieht (60.000 EUR) und daher im Ergebnishaushalt zu veranschlagen sind. Es wird mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 227.000 EUR gerechnet. Ein entsprechender Förderantr
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/21/00013. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.