Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 Rheindürkheim
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 400.000 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 68.600 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 331.400 € selbst.
400.000 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brandschutz · Bereich 2 - Finanzen
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 400.000 € auf 46,58 Jahre | 8.587 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 68.600 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 1.473 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 331.400 € zu 3,50 % | 11.599 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 18.714 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2025 bereitgestellt | 146.846 € | 146.846 € | — |
| Ansatz 2026 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2027 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2028 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2029 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 68.600 € | — |
| Gesamt | 400.000 € | 331.400 € | 68.600 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 400.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 400.000 € |
| Haushaltsplan 2025 | 400.000 € |
| Haushaltsplan 2026 | 400.000 € |
Das sind −0,0 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Das vorhandene Löschfahrzeug 10/6 (Baujahr 2004) sollte bereits im Jahr 2022 ersatzbeschafft werden. Aufgrund der aktuellen allgemeinen Lieferengpässe hat sich die Beauftragung des Fahrzeuges verschoben. Das Fahrzeug wird aufgrund der aktuellen allgemeinen Preissteigerungen nun mit investiven Kosten in Höhe von 400.000 EUR und Kosten für die Beladung, welche im Ergebnishaushalt zu veranschlagen sind, in Höhe von 90.000 EUR (=490.000 EUR Gesamtkosten) teurer als zunächst angenommen. Es wird mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 84.000 € gerechnet. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits gestellt. Eine verbindliche Förderzusage liegt jedoch noch nicht vor. Ob und wann eine Förderung eingeht, ist daher noch unklar. Die Nettoförderung der Maßnahme würde demnach rd. 17,1% betragen. Ein Teil der Förderung bezieht sich auf die Beladung und ist daher ebenfalls im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Im Haushaltsjahr 2025 stehen übertragene Ermächtigungen aus dem Vorjahr in Höhe von 253.154 EUR zur Verfügung.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 21.04.2021 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 21.04.2021 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 05.05.2021 · Sitzung des Stadtrates - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 05.05.2021 · Sitzung des Stadtrates - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/21/00005. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.