Wechselladerfahrzeug (WLF)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 325.200 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 59.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 266.200 € selbst.
325.200 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brandschutz · Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 325.200 € auf 46,58 Jahre | 6.982 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 59.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 1.267 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 266.200 € zu 3,50 % | 9.317 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 15.032 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2022 bereitgestellt | 325.136 € | 325.136 € | — |
| Ansatz 2023 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2024 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 59.000 € | — |
| Gesamt | 325.200 € | 266.200 € | 59.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 407.000 € |
| Haushaltsplan 2023 | 325.200 € |
Das sind −20,1 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Die Stadt Worms hat als Aufgabenträgerin für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und auszurüsten (§§ 2, 3 Abs. 1 Nr. 1 Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG-). Die Feuerwehr Worms besitzt momentan insgesamt 11 Abrollbehälter. Zukünftig sind noch mehrere Abrollbehälter geplant. Aufgrund des Gewichts sowie der Länge sind nicht alle Abrollbehälter untereinander tauschbar mit den vorhandenen Fahrzeugen. Bei Einsätzen im Brand- bzw. Hochwasserfall, bei Technischen Hilfeleistungen sowie bei Gefahrstoffeinsätzen ist es somit nicht immer möglich, die Abrollbehälter einsatztaktisch schnell zu befördern. In 2020 wurde ein WLF für rd. 325.200 EUR beschafft. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 59.000 EUR beantragt. Eine verbindliche Förderzusage liegt bislang nicht vor. Wann die Mittel ausgezahlt werden, ist daher noch unklar. Die Nettoförderung der Maßnahme beträgt demnach rd. 18,1%.
Ratsbeschlüsse zu diesem Vorhaben
Der Titelabgleich findet keinen Beschluss, dessen Titel den Namen dieses Vorhabens trägt. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — Vorhaben laufen im Rat oft unter dem Namen des Gebäudes, des Förderprogramms oder der Straße.
Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/20/00001. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.