Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20)
Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 510.300 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 123.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 387.300 € selbst.
510.300 €Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Brandschutz · Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Was danach jedes Jahr anfällt
| Position | Rechenweg | jährlich |
|---|---|---|
| Abschreibung | 510.300 € auf 46,58 Jahre | 10.955 € |
| Auflösung des Sonderpostens | 123.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig | − 2.641 € |
| Zinsen auf den Eigenanteil | 387.300 € zu 3,50 % | 13.556 € |
| Dauerlast im Ergebnisplan | gerechnet, ab Inbetriebnahme | 21.870 € |
Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.
Die Jahresscheiben
| Spalte | Auszahlung | Saldo | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 2022 bereitgestellt | 510.235 € | 510.235 € | — |
| Ansatz 2023 | 0 € | 18.200 € | — |
| Planung 2024 | 0 € | 18.200 € | — |
| Planung 2025 | 0 € | 0 € | — |
| Planung 2026 | 0 € | 0 € | — |
| weitere Folgejahre | 0 € | 0 € | — |
| Gesamt | 510.300 € | 387.300 € | 123.000 € |
Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.
Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat
| Jahrgang | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Haushaltsplan 2022 | 510.300 € |
| Haushaltsplan 2023 | 510.300 € |
Das sind −0,0 % gegenüber dem Plan 2022.
Was der Plan zur Begründung sagt
Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) wurde in 2018 beschafft. Es ersetzt ein Fahrzeug aus dem Jahr 1998. Die Reparaturen und Instandhaltungen stiegen stetig an. Auch die Ersatzteilversorgung war altersbedingt nicht mehr sichergestellt. Die Gesamtkosten für das HLF 20 betrugen rd. 511.000 EUR. Die Landeszuwendung beträgt insgesamt 123.000 EUR. Im Jahr 2022 sind bereits nicht veranschlagte Einzahlungen in Höhe von 86.408 EUR eingegangen. Der Restbetrag wird in 2023 und 2024 erwartet. Die Nettoförderung beträgt bei dieser Maßnahme rd. 24%.
Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt
- Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 21.04.2021 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 21.04.2021 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 05.05.2021 · Sitzung des Stadtrates - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die
möglich 05.05.2021 · Sitzung des Stadtrates - Videokonferenz · Sitzung im Ratsinformationssystem - Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2009 in Höhe von 67.500,00 ¿ für die feuerwehrtechnische Beladung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge
möglich 11.03.2009 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses · Sitzung im Ratsinformationssystem - Auftragsvergabe für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 für die Freiwillige Feuerwehr Worms Stadtmitte
möglich 28.06.2017 · 30. Sitzung des Stadtrates · Sitzung im Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.
Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 309/12/00004. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.