Worms-O-Mat
Investitionsmaßnahme 105/20/00003 · Haushaltsplan 2023

Umsetzung DigitalPakt

Der Teilfinanzplan der Stadt Worms weist für dieses Vorhaben 9.162.900 € Auszahlungen über den gesamten Zeitraum aus. Davon sind 4.500.000 € projektbezogener Zuschuss; die Stadt trägt 4.662.900 € selbst.

9.162.900 €

Auszahlungen über den Gesamtzeitraum · Zuordnung: Technikunterstützte Informationsverarbeitung (EDV) · Bereich 1 - Innere Verwaltung

Was danach jedes Jahr anfällt

PositionRechenwegjährlich
Abschreibung9.162.900 € auf 46,58 Jahre196.713 €
Auflösung des Sonderpostens4.500.000 € auf 46,58 Jahre, gegenläufig− 96.608 €
Zinsen auf den Eigenanteil4.662.900 € zu 3,50 %163.202 €
Dauerlast im Ergebnisplangerechnet, ab Inbetriebnahme263.307 €

Die Nutzungsdauer von 46,58 Jahren ist die durchschnittliche des gesamten Anlagevermögens der Stadt (Jahresabschluss 2024 der Stadt Worms, Rechenschaftsbericht D.3.2), nicht die dieses Vorhabens — eine Sporthalle hält länger als ein Fahrzeug. Der Zinssatz von 3,50 % ist der, mit dem die Stadt selbst bei Neuaufnahmen plant (Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht). Das ist eine Größenordnung, keine Anlagenbuchhaltung.

Die Jahresscheiben

SpalteAuszahlung SaldoZuschuss
bis 2022 bereitgestellt5.162.816 €3.270.727 €1.892.089 €
Ansatz 20231.300.000 €300.000 €1.000.000 €
Planung 20241.700.000 €342.000 €1.358.000 €
Planung 20250 €0 €
Planung 20260 €0 €
weitere Folgejahre0 €0 €
Gesamt9.162.900 €4.662.900 €4.500.000 €

Die Spalte „Gesamt“ ist die Angabe des Plans über den gesamten Zeitraum und nicht die Summe der übrigen Spalten; die Differenz sind in der Regel übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren.

Was der Plan über die Jahrgänge ausgewiesen hat

JahrgangGesamtbetrag
Haushaltsplan 20228.367.600 €
Haushaltsplan 20239.162.900 €

Das sind +9,5 % gegenüber dem Plan 2022.

Was der Plan zur Begründung sagt

Der „DigitalPakt Schule“ ist mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung am 17. Mai 2019 in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die Landesregierung erklärt die Digitale Bildung mit der Agenda „Digitale Bildung entscheidet“ zu einem ihrer politischen Schwerpunkte und realisiert diese sukzessive durch spezifische Unterstützungsmaßnahmen für Schulen und Lehrkräfte. Der „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ dient der Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur, in diesem Zusammenhang werden Investitionen gefördert. Die Bund-Länder-Vereinbarung sieht vor, dass mit dem „DigitalPakt Schule“ Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur getätigt werden können, für welche eine Förderung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht gestellt wird. Die Zuwendungen für die Stadt Worms sind nach derzeitigem Kenntnisstand auf 4.500.000 EUR begrenzt und beziehen sich auf die Investivausgaben. Sofern weitere Fördermöglichkeiten angeboten werden, werden diese in Anspruch genommen. Die Umsetzung des „DigitalPakt Schule" in Worms erstreckt sich laut aktueller Planung über die Jahre 2020-2024. In das Jahr 2022 wurden für Investitionen zudem 1.000.000 EUR Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2021 übertragen. Bei der hier ausgewiesenen Gesamtsumme handelt es sich lediglich um die investiven Auszahlungen. Für Anschaffungen unterhalb der Wertgrenze wu

Ratsbeschlüsse, deren Titel zu diesem Vorhaben passt

Das Ratsinformationssystem führt keine Kante zwischen einer Investitionsmaßnahme und dem Beschluss, der sie auslöst. Was hier steht, ist ein Titelabgleich: ein Fundhinweis, kein Nachweis.

Fundstelle Haushaltsplan 2023 der Stadt Worms, Teilfinanzplan, Maßnahme 105/20/00003. Quelle: Haushalt der Stadt Worms. Abschreibung, Sonderposten, Zinsen und Dauerlast sind gerechnet, nicht dem Plan entnommen.

Verschieben, verdrängen, vergleichen: Die Station Haushaltswirkung rechnet dasselbe für jede der Wormser Investitionsmaßnahmen durch und zeigt, was im selben Jahr um dieselben Mittel steht.